Geschäftsbedingungen/AGB

1. Allgemeines

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von ON Pictures (in der Folge Agentur genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
  2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots der Agentur durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
  3. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Papierbilder, in digitalisierter Form, Videos, digitalisiertes Bildmaterial, Digitalfotos usw.)
  4. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich innerhalb drei Arbeitstagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erhalten keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Agentur diese schriftlich anerkennt.
  5. Die AGB gilt im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung sowie für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Agentur.

2. Urheberrechte URG Art. 2 Werkbegriff

  1. Dem Fotografen bzw. der Agentur steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
  2. Die vom Fotografen hergestellten Bildmaterialien sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
  3. Überträgt die Agentur Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Agreement.
  4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Agentur auf den Kunden bzw. Besteller über.
  5. Der Besteller eines Bildes hat kein Recht, dies zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
  6. Bei der Verwertung der Bildmaterialen müssen die Agentur und der Fotograf (Name), sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber des Bildmaterials genannt werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Agentur bzw. den Fotografen zum Schadensersatz.
  7. Die digitalen Bilddaten verbleiben bei der Agentur. Eine Herausgabe der digitalen Bilddaten an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

3. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

  1. Für das Bildmaterial wird ein Honorar nach Stückzahl berechnet. Bei Aufträgen wird nach Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarter Pauschale, Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten und Materialkosten, Studiomieten etc.) abgerechnet und sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber dem Abnehmer des
    Bildmaterials weist die Agentur den Endpreis ohne Mehrwertsteuer aus, die Agentur ist nicht Vorsteuerabzugsberechtigt.
  2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Abnehmer gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 20 (in Worten: zwanzig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Agentur bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
  3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben das gelieferte Bildmaterial Eigentum des Fotografen bzw. der Agentur.
  4. Hat der Auftraggeber der Agentur keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Agentur behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

4. Haftung

  1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Agentur für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts oder Daten haftet die Agentur – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Die Agentur verwahrt die Bildmaterialen sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Bilder nach drei Jahren ab Beendigung von Aufträgen persönlichen Inhalts zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt sie den Auftraggeber und bietet ihm die Bildmaterialien zum Kauf an.
  3. Die Zusendung von Filmen, Bildern und dergleichen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers bzw. Abnehmers. Der Auftraggeber bzw. Abnehmer kann bestimmen, wie und durch wen die Zusendung erfolgt.

5. Nebenpflichten

  1. Der Auftraggeber versichert, dass er an alle dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Publikation, Vervielfachung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. Der Abnehmer trägt die Haftung bei Veröffentlichung von Bildmaterial die dem sittlichen Gesetzen widersprechen.
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Arbeitstagen ab, ist die Agentur berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung ihrer Räumlichkeiten die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

6. Leistungsstörung, Ausfallshonorar

  1. überlässt die Agentur dem Auftraggeber verschiedenes Bildmaterial zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorenes oder beschädigtes Bildmaterial kann die Agentur, sofern sie den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Schadenersatz verlangen.
  2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Agentur nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Agentur, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Agentur auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass der Agentur kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Agentur auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
  3. Liefertermine für Bildmaterial sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Agentur bestätigt worden sind. Die Agentur haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7. Datenschutz

  1. Zum Geschäftsverkehr notwendige personenbezogene Daten des Kunden können gespeichert werden. Die Agentur verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraut zu behandeln.

8. Digitale Fotografie

  1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Bilder auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur. übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht speziell übertragen wurde.

9. Bildbearbeitung

  1. Die Bearbeitung von Bildern der Agentur, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung der Agentur. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulationen ein neues Werk, ist dieses mit einem [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, Bilder der Agentur digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und die Agentur und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
  4. Der Kunde versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Bilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

10.Nutzung und Verbreitung

  1. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, benötigen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
  2. Die Agentur ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Abnehmer und/oder Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  3. Wünscht der Auftraggeber, dass die Agentur ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und besonders zu vergüten.
  4. Hat die Agentur dem Abnehmer Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorabgängiger Einwilligung der Agentur verändert werden.
  5. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Kunden; die Art und Weise der übermittlung kann der Kunde selber bestimmen.

11. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Schweizer Recht als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine dem Sinn entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

12.Gerichtsstand

  1. Der Gerichtsstand befindet sich unabhängig vom Standort der Streitparteien ausdrücklich am Sitz von ON Pictures.

13. Allgemein

  1. Diese AGB kann jederzeit angepasst werden und beschreibt lediglich die Grundbasis der Bestimmungen. Zusätzlich gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters, sofern nichts anderes geregelt wurde.