Westside: Juristische Intervention verzögert das Auswechseln der Deckenverkleidung im Bernaqua

Luftaufnahmen Westside in Bern. Der Aquapark mit dem Aussenbad. © Adriana Bella / Neue Brünnen AG
Luftaufnahmen Westside in Bern. Der Aquapark mit dem Aussenbad. © Adriana Bella / Neue Brünnen AG

Der Einbau einer neuen Deckenkonstruktion im Erlebnisbad Bernaqua im Einkaufs- und Freizeitzentrum Bern Brünnen verzögert sich aufgrund von juristischen Abklärungen. Der Badebereich kann deshalb nicht wie geplant im September 2011 wieder geöffnet werden. Die Neue Brünnen AG als Betreiberin bedauert diese Entwicklung. Sie hat volles Vertrauen in die Arbeit der Untersuchungsbehörden und der Gerichte. Überdies fordert der Totalunternehmer (TU) auf dem Klageweg nachträglich eine zusätzliche Geldsumme in zweistelliger Millionenhöhe für den bereits vollständig bezahlten Bau des Westside. Dies entgegen der ursprünglichen vertraglichen Abmachung, welche die Erstellung des Freizeit- und Einkaufszentrums zu einem klar vereinbarten Preis und Termin vorsah.

Der Einbau der neuen Deckenkonstruktion im Badebereich des Bernaqua lässt auf sich warten. Die juristischen Abklärungen zum Unfall in der Badehalle am 12. April 2011, bei dem sich aus bisher ungeklärten Gründen mehrere Deckenelemente gelöst hatten, brauchen viel Zeit. Der seinerzeit für den Bau von Bernaqua verantwortliche Totalunternehmer ARGE TU WESTside, bestehend aus der Rhomberg Bau AG (St. Gallen und Bregenz) und der Strabag AG (Wien), hatte fälschlicherweise beim nicht zuständigen Regionalgericht Bern eine vorsorgliche Beweisaufnahme verlangt. Zuständig für die Beurteilung einer zusätzlichen Beweisaufnahme ist jedoch das Handelsgericht, weshalb sich die Neue Brünnen AG gezwungen sah, zur Beschleunigung selber Beweisanträge beim zuständigen Gericht zu stellen. Auf Grund dieser vom Totalunternehmer ins Rollen gebrachten zusätzlichen juristischen Abklärungen kann der Badebereich nicht für den Einbau der neuen Deckenkonstruktion freigegeben werden, welche die Neue Brünnen AG aus Sicherheitsgründen vornehmen will.

Dies hat schwerwiegende Konsequenzen: Die geplante Öffnung der Badehalle im Bernaqua bis Ende September 2011 rückt in die Ferne. Die Neue Brünnen AG bedauert dies sehr. „Auch wir haben grösstes Interesse daran, dass der Unfall sorgfältig abgeklärt wird, um die Ursachen und Verantwortlichkeiten feststellen zu können. Wir haben volles Vertrauen in die bisherige Arbeit der EMPA und der Untersuchungsbehörden und unterstützen diese vollumfänglich“, erklärt Anton Gäumann, CEO der Neue Brünnen AG. „Wir sind überzeugt, dass die Untersuchungen während der letzten Monate sehr gewissenhaft und korrekt durchgeführt worden sind.“ Die Neue Brünnen AG hofft nun, dass die zusätzlichen beim Handelsgericht beantragten Abklärungen zügig vorangehen werden und die Badehalle möglichst bald etappenweise freigegeben werden kann. Denn einerseits würden viele Badegäste auf die Wiedereröffnung warten, andererseits entstehe durch die Schliessung des Badebereichs ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden. „Viele unserer Kunden wissen nach wie vor nicht, dass alle Bereiche von Bernaqua mit Ausnahme des Badebereichs geöffnet sind. Zahlreiche Gäste und Stammkunden bleiben deshalb Bernaqua fern“.

Wie die Neue Brünnen AG bereits am 11. Juli 2011 informierte, steht die Sicherheit an oberster Stelle. Die Neue Brünnen AG hat deshalb vorsorglich entschieden, alle Deckenelemente des betroffenen Typs in der Badehalle zu demontieren und eine vollständig neue Konstruktion und Deckenverkleidung einzubauen. Die sorgfältig durchgeführten Planungen und Vorbereitungsarbeiten für den Neubau der Deckenkonstruktion sind seit gut einem Monat abgeschlossen. Sobald die Freigabe der Badehalle durch das Handelsgericht vorliegt, könnte die Demontage der beschädigten Deckenelemente sowie deren Ersatz durch eine neue Konstruktion beginnen. Wann dies der Fall ist, ist derzeit nicht bekannt. Zunächst müssen für die zusätzliche Beweisaufnahme durch das Handelsgericht bestimmte Experten nochmals die Situation beurteilen, nachdem dies nach dem Unfall bereits durch die EMPA und die Polizei im Auftrag des Untersuchungsrichteramts geschehen war.

Totalunternehmer stellt nachträglich zusätzliche Geldforderungen

Der für den Bau Westside verantwortliche Totalunternehmer macht überdies im Zusammenhang mit der Erstellung des Freizeit- und Einkaufszentrums im Nachhinein zusätzliche Geldforderungen in zweistelliger Millionenhöhe geltend. Die mehrere hundert Seiten umfassende Klage des TU wurde soeben eingereicht. Der TU beruft sich dabei hauptsächlich auf – angeblich durch die Bauherrschaft verursachte – Zusatzkosten und Bauablaufstörungen.

„Wir können diese nachträglichen Zusatzforderungen durch den Totalunternehmer nicht nachvollziehen“, erklärt Anton Gäumann. „Schliesslich haben wir bei der Rhomberg Bau AG und der Strabag AG ein fixfertiges, sicheres und qualitativ hochstehendes Freizeit- und Einkaufszentrum zu einem fest vereinbarten Preis und zu einem zugesicherten Termin bestellt.“

Die Neue Brünnen AG hat ihre Rechnungen ordnungsgemäss bezahlt, die für den Bau von Westside mit dem TU vereinbart worden waren. „Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb wir als Besteller jetzt plötzlich massiv höhere Beträge bezahlen sollten, welche in die Verantwortlichkeit des Totalunternehmers fallen“, erklärt Anton Gäumann. Aus diesen Gründen sieht die Neue Brünnen AG der rechtlichen Auseinandersetzung zuversichtlich entgegen.

Quelle Medienmitteilung Neue Brünnen AG

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